Was ist eine Energiegemeinschaft?

Das ElWOG §13 ermöglicht es privaten Personen oder Rechtspersönlichkeiten der Energiegemeinschaften eigenerzeugte Energie (insbesondere Strom) zu handeln, speichern und zu verbrauchen. Gleichzeitig braucht jeder einzelne Verbraucher auch einen Stromlieferanten eines Energieversorgers, der die fehlende oder überschüssige Menge an Strom ausgleicht.

Welche Arten der Energiegemeinschaft gibt es?

Je nach regionaler Ausbreitung und Netznutzung (abhängig von Netzebene und Zugehörigkeit der Teilnehmer zu gleichen oder unterschiedlichen Transformatorstationen) gibt es nach ElWOG §13 a) die „Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage“, nach ElWOG §13 c) die „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ und nach ElWOG §13 b) die „Bürgerenergiegemeinschaft“. Ganz allgemein gesprochen: je regionaler die Energiegemeinschaft, desto größer ist die Einsparung bei den Netzgebühren (betragen ca. 1/4 der Strom-Vollkosten). Z.B. ist der Strombezug über eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes gänzlich von den Netzgebühren befreit.

 

Was ist bei der Errichtung einer Energiegemeinschaft zu beachten?

Bevor über rechtliche und organisatorische Themen gesprochen wird, muss jedenfalls die technisch/wirtschaftliche Voraussetzung einer win-win Situation gegeben sein: es muss der Verbraucher zur Tageszeit der Erzeugung des Überschusses seinen Strombedarf haben. Über die Erfassung der 15 Minuten Intervallwerte beim Erzeuger und Verbraucher wird Überschuss und Abnahme in diesem Zeitfenster bilanziert.

Was ist die Voraussetzung für die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft?

Jeder teilnehmende Berechtigte muss mit einem Smart Meter ausgestattet sein, um die 15 Minuten Werte über den Netzbetreiber zu erfassen. Dazu muss von Konsumentenseite der Smart Meter „kommunikativ“ geschalten werden und die Zustimmung zur Auswertung der Messwerte erteilt werden.

Wer profitiert von der Teilnahme an einer Energiegemeinschaft?

Der Vorteil einer Energiegemeinschaft ist, dass Erzeuger – auch im kleinen Maßstab – und Verbraucher Strom handeln können. Der Erzeuger kann dabei einen etwas besseren Preis für die Energie erzielen als über den Einspeisetarif über den Netzbetreiber oder die aktuellen ÖMAG Vergütung und kann die Anlagen dadurch wirtschaftlicher betreiben.
Der Verbraucher kann vom Betreiber z.B. einer PV Anlage, einer Kleinwasserkraftanlage oder auch von Windkraftanlagen einen stabilen, günstigen Preis bekommen, der nicht von den teilweise extremen Schwankungen des Marktes beeinflusst ist.
Außerdem können die Verbraucher auf diese Weise ähnlich wie beim Ab-Hof-Verkauf von Lebensmitteln lokale Produktion aus bekannten Quellen fördern und sich dabei je nach Art der Energiegemeinschaft auch einen Teil oder sogar die gesamten Netzkosten sparen.
Je besser Erzeugung und Verbrauch in der Region zeitlich zusammenpassen, desto besser auch für das Netz.

Für wen ist die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft möglicherweise nicht empfehlenswert?

Strom hat die Eigenschaft, dass er ohne Speichertechnologie zur gleichen Zeit verbraucht werden muss, wie er erzeugt wird. Wenn ein Verbraucher ein Verbrauchsverhalten (ein sogenanntes Lastprofil) hat, bei dem beispielsweise untertags kaum ein Bedarf ist, aber am Abend, wenn kein Sonnenstrom zur Verfügung steht, ein hoher Verbrauch vorhanden ist, gibt es auch keinen Bezug aus einer Energiegemeinschaft mit Photovoltaik Erzeugern.
Es braucht also eine gewisse Strommenge von ca. 1.000 kWh pro Jahr, die von der Energiegemeinschaft bezogen wird, um den Aufwand der Administration und Abrechnung zu decken.

Wie stelle ich fest, ob die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft für mich sinnvoll ist?

Zunächst lohnt sich ein Blick auf die letzte Strom-Jahresabrechnung. Wenn ich z.B. 4.000 kWh verbraucht habe und ein durchschnittliches Verbrauchsverhalten habe, kann ich üblicher Weise ca. 20-30% des Strombedarfes aus eigener PV-Produktion oder aus einer Energiegemeinschaft decken. In diesem Fall wären das rund 25% von 4.000 kWh, also 1.000 kWh und somit eine interessante Option.
Als nächsten Schritt empfehlen wir, die Daten vom Smart Meter Onlineportal des jeweiligen Netzbetreibers abzurufen und so genauere Informationen über den Stromverbrauch zu bekommen. Wer sich nicht mit diesen Details beschäftigen möchte, kann den Smart Meter auch für Andere, z.B. den Betreiber der in Frage kommenden Energiegemeinschaft, freischalten und beurteilen lassen, ob er persönliche Verbrauch mit dem Angebot der Energiegemeinschaft zusammenpasst.

Soll ich eine Energiegemeinschaft gründen?

Wenn ausreichend Überschuss-Strom aus der eigenen Produktion vorhanden ist und andererseits mögliche Interessenten mit passendem Lastprofil vorhanden sind, auf jeden Fall. Für eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage innerhalb einer Familie oder Freunden mit selbst organisierter Abrechnung ist das bereits mit wenigen Teilnehmern und einer Überschussmenge ab 1.000 – 2.000 kWh interessant (Voraussetzung ist, dass für den Austausch von Erzeuger zu Verbraucher kein öffentliches Stromnetz verwendet wird). Wenn das öffentliche Netz verwendet wird, braucht es eine Erneuerbare Energiegemeinschaft oder eine Bürgerenergiegemeinschaft und eine Rechtspersönlichkeit wie z.B. eine FlexCo, GmbH, Verein oder Genossenschaft. Wegen des Aufwands zur Gründung und der laufende Administration empfehlen wir diesen Schritt ab einer Überschussmenge von 10.000 – 15.000 kWh und ab 10 Teilnehmenden mit passendem Nutzer- bzw. Lastprofil.